Datenschutzerklärung
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Anmietung der
La Victoria Eventhalle, betrieben durch:
La Victoria GbR (Senel, Özel & Akbas GbR)
Am Alten Pütt 30
45772 Marl
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Überlassung der Eventhalle zur Durchführung von Veranstaltungen.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt durch:
- schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend)
oder - Unterzeichnung eines Mietvertrages
zustande.
4. Mietpreis & Zahlungsbedingungen
- Der vereinbarte Mietpreis ist verbindlich.
- Eine Anzahlung kann verlangt werden.
- Der Restbetrag ist spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
Zusätzliche Leistungen (z. B. Reinigung, Technik, Personal) werden gesondert berechnet.
5. Kaution
Der Vermieter ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen.
- Die Höhe wird individuell vereinbart.
- Die Rückzahlung erfolgt nach der Veranstaltung, sofern keine Schäden oder Mehrkosten entstanden sind.
6. Stornierung
Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen:
- bis 60 Tage vor Veranstaltung: kostenfrei
- bis 30 Tage vorher: 50 % des Mietpreises
- weniger als 30 Tage: 100 % des Mietpreises
Bereits entstandene Kosten sind in jedem Fall zu erstatten.
7. Nutzung der Räumlichkeiten
Der Mieter verpflichtet sich:
- die Räumlichkeiten pfleglich zu behandeln
- geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten
- keine unzulässigen oder gefährlichen Aktivitäten durchzuführen
Die maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
8. Haftung
Der Mieter haftet für:
- Schäden an Inventar und Räumlichkeiten
- Schäden, die durch Gäste oder Dienstleister entstehen
Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9. Reinigung & Rückgabe
Die Räumlichkeiten sind in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Zusätzliche Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt, sofern ein erhöhter Aufwand entsteht.
10. Lautstärke & Nachbarschaft
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass:
- gesetzliche Ruhezeiten eingehalten werden
- keine übermäßige Lärmbelästigung entsteht
11. Genehmigungen & Auflagen
Der Mieter ist selbst verantwortlich für:
- ggf. erforderliche Genehmigungen
- Einhaltung von Sicherheits- und Brandschutzvorschriften
12. Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- falsche Angaben gemacht wurden
- die Veranstaltung gegen Gesetze verstößt
- Sicherheitsbedenken bestehen
13. Foto- und Videoaufnahmen
Der Vermieter ist berechtigt, während Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen zu erstellen und diese für Marketingzwecke zu nutzen.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.